Bundesrat gegen Regeln zur Kooperation der SRG mit Privaten

Der Bundesrat will keine neuen Regeln erlassen zur Kooperation der SRG mit privaten Medien. Er beantragt dem Parlament, eine Motion mit diesem Anliegen abzulehnen.

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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF) will mit ihrem Vorstoss erreichen, dass nur Kooperationen erlaubt sind, die zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen. Die Regelung soll zudem gewährleisten, dass keine Medien diskriminiert werden.

Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die SRG seit Jahren mit anderen Medien kooperiere – sei es beim Erwerb von Rechten, der Produktion oder der Technik. Solche Aktivitäten dienten höchstens mittelbar der Erfüllung des Leistungsauftrags und würden durch die Konzession nicht erfasst.

Die SRG könne sie nach eigenem Ermessen gestalten. Grundsätzlich ermutige er die SRG, im konzessionierten Bereich mit anderen Medien zusammenzuarbeiten, schreibt der Bundesrat. Kooperationen bei nicht konzessionierten Tätigkeiten einzuschränken oder zu verbieten, gehe aber zu weit. Der Bundesrat weist auf die Zusammenarbeit der SRG mit Privaten im technischen Bereich oder bei der Infrastruktur hin, die er als sinnvoll bezeichnet.

Weiter erinnert der Bundesrat daran, dass die Arbeiten für ein neues Gesetz in Gang sind. Solange das Grundkonzept für die künftige elektronische Medienlandschaft und den Service public noch nicht stehe, sei es nicht sinnvoll, sich zu einer Regulierung für nicht konzessionierte Tätigkeiten der SRG zu verpflichten. Über die Motion der Ständeratskommission entscheidet nun das Parlament. Zur Zusammenarbeit der SRG mit privaten Medien sind verschiedene parlamentarische Vorstösse hängig. (SDA)

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