Digitalsuisse wehrt sich gegen «Werbekonsumzwang» beim Replay-TV

Mit dem am letzten Freitag knapp gefällten Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats soll Werbung im zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) nur noch dann übersprungen werden können, wenn eine Zustimmung der Sender vorliegt. Suissedigital wehrt sich gegen diesen Gesetzesartikel.

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«Zwölf Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission wollen einen Werbekonsumzwang beim Replay-TV. Im Zeitalter der vielbeschworenen Digitalisierung ist dies nicht nur ein Anachronismus, sondern vor allem auch kultur- und konsumentenfeindlich», sagt Suissedigital-Geschäftsführer Simon Osterwalder zu dem für ihn überraschenden Entscheid, einen von den TV-Sendern portierten Artikel zur Einschränkung von Replay-TV mit zwölf zu neun Stimmen (bei drei Enthaltungen) anzunehmen.

Wie Suissedigital in einer Mitteilung schreibt, lehnt man den Artikel aus folgenden Gründen ab:

  • Es werde in das bewährte Recht auf Privatkopie bei in der Schweiz frei empfangbaren TV-Sendern eingegriffen. Habe man bis jetzt unabhängig von der technischen Lösung (früher via VHS-Rekorder, heute via Replay-TV-Plattform) – selber entscheiden können, ob und wie man die TV-Werbung überspringen wolle, bedürfe dies in Zukunft der expliziten Zustimmung jedes einzelnen Senders. Selbstverständlich würden sich die TV-Sender diese Zustimmung etwas kosten lassen, ist man bei Suissedigital überzeugt.
  • Replay-TV in der heutigen Form werde es nicht mehr geben, denn die Werbung werde nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können. Damit sänken die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, was vor allem die Kulturschaffenden treffe, die aus Privatkopie-Tarifen finanziert würden.
  • Für die Konsumenten werde Replay-TV trotz Einschränkungen teurer, da sich die grossen Sender für die Erteilung der Erlaubnis, Werbung überspringen zu dürfen, fürstlich bezahlen lassen würden. Daneben seien weiterhin die üblichen Urheberrechtstarife geschuldet. Ein wichtiges Ziel der Urheberrechtsrevision, nämlich die Abschaffung von solchen Doppelvergütungen, werde zu Gunsten von gebührenfinanzierten Schweizer Sendeunternehmen und finanzstarken ausländischen Medienkonzernen «torpediert».

Das Fazit sei, so Suissdigital, dass von dem neuen Gesetz nur die Sender profitieren würden. Gleichzeitig gingen die Änderungen zu Lasten der Konsumenten, der Kulturschaffenden und der Verbreiter. Suissedigital ist der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze. Ihm sind rund 200 privatwirtschaftlich wie auch öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmen angeschlossen, die rund 2,3 Millionen Haushalte mit Radio, TV, HDTV, Internet, Telefonie und weiteren Angeboten versorgen. (hae/pd)

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