Remo Stoffel blitzt mit Beschwerde gegen die «Rundschau» ab

Das Bundesgericht hat die Rügen des Immobilienunternehmers Remo Stoffel gegen die Ausstrahlung der SRF-Sendung «Rundschau» mit dem Titel «Eskalation in Vals» abgewiesen. Stoffel kritisierte, dass sich die Zuschauer wegen irreführender Hinweise kein eigenes Bild hätten machen können.

vals-srf

Die von Stoffel bemängelte Rundschau-Sendung vom 9. März 2016 setzte sich mit der Frage auseinander, ob das Hotel- und Thermalbad Vals für einen zu tiefen Preis an das Unternehmen Stoffel Partizipationen verkauft worden war. Gegner des Verkaufs, die «Gruppe besorgter Bürgerinnen und Bürger von Vals», hatten ein Gutachten erstellen lassen, das zu diesem Schluss gelangt war.

Das Bundesgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass sich die Redaktoren kritisch mit dem Ersteller des Gutachtens und den Schlussfolgerungen darin auseinander gesetzt hätten.

Für die Zuschauer sei erkennbar gewesen, dass sich die Frage nach dem richtigen Marktwert nicht abschliessend beurteilen lasse. Remo Stoffel habe im an den Filmbeitrag anschliessenden Interview zudem die Möglichkeit gehabt, «allfällige Unvollkommenheiten» zu korrigieren, wie das Bundesgericht schreibt.

Als problematisch bezeichnen die Lausanner Richter hingegen, dass vor dem Interview eine inhaltliche Abmachung getroffen worden sei, an die sich der Interviewer nicht gehalten habe. So wurde eine frühere Untersuchungen gegen Stoffel wegen Verdachts auf Steuerbetrug trotz gegenteiliger Verabredung thematisiert. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema