Regionalradios sollen entlastet werden

Regionale, gebührenfinanzierte Radiosender in Berg- und Randregionen sollen weniger für das Abspielen von Musik bezahlen.

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Eine Reihe von Subventionen soll bei der Berechnung der urheberrechtlichen Vergütung nicht mehr berücksichtigt werden. In einer Motion kritisiert der CVP-Nationalrat Martin Candinas (GR) die aktuelle Praxis. Subventionierte Radiostationen bezahlten bei gleichen Einnahmen mehr für Musik als Nichtgebührenradios. Grund sei die unterschiedliche Berechnung für die Zahlungen für Urheberrechte.

In seiner am Donnerstag publizierten Antwort anerkennt der Bundesrat das Problem und zeigt sich bereit zum Handeln. Der angemessene Schutz des geistigen Eigentums gehöre zu den Grundpfeilern einer liberalen Rechtsordnung, so der Bundesrat. Gleichzeitig stellten Urheber- und Interpretenrechte gerade für viele kleine Lokalradios einen erheblichen Ausgabenposten dar. Es gelte, einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen zu finden. Eine tarifliche Begünstigung der konzessionierten Radiostationen in Berg- und Randregionen sei angezeigt, findet der Bundesrat. Denn der Staat bezahle die Gebührenanteile nicht für das Abspielen von Musik, sondern für Wortbeiträge. Die Regierung sei deshalb bereit, eine entsprechende Anpassung des Urheberrechts in die Wege zu leiten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, will allerdings nicht so weit gehen wie Motionär Candinas. Angebracht sei die Befreiung von gesetzlich zweckgebundenen Subventionen, etwa für die Errichtung von Sendernetzen oder die Archivierung. Die vollständige Ausklammerung der Gebührengelder bei der Berechnung der urheberrechtlichen Vergütung gehe aber zu weit. (SDA)

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