Verleger bedauern SRG-Entscheid

Wegen Admeira zieht die SRG vors Bundesgericht. Der Verband Schweizer Medien bedauert das.

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Die SRG ist mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht einverstanden. Anfang Oktober hatte dieses entschieden, dass die Medienhäuser und der Verband Schweizer Medien gegen die umstrittene Werbeallianz Admeira rechtlich vorgehen können. Zudem erhalten sie das Akteneinsichtsrecht. Die SRG hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht (Werbewoche.ch berichtete).

«Unsicherheit unnötig verlängert»

Unzufrieden mit dieser Entscheidung ist der Verband Schweizer Medien. Man bedauere, dass die SRG den klaren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiere und damit die Phase der Unsicherheit für Werbekunden, Mitarbeitende und die Medienbranche unnötigerweise verlängere, heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Das Bundesverwaltungsgericht habe korrigierend eingegriffen, weil im Verfahren die Forderung der Bundesverfassung, auf die privaten Medien müsse Rücksicht genommen werden, missachtet worden sei. Man gehe angesichts der klaren Sprache des Bundesverwaltungsgerichts davon aus, dass das Bundesgericht dessen Entscheid bestätigen werde.

«In diesem Verfahren geht es erst um einen Zugang der privaten Medienunternehmen auf Augenhöhe. Offensichtlich versucht die SRG, den Einblick der privaten Medien in das eigentliche Dossier um jeden Preis zu verhindern», schreibt der Verlegerverband.

SRG lässt Bundesgericht entscheiden

Der Verband Schweizer Medien will gegen Admeira vorgehen, weil er der Ansicht ist, dass die privaten Medienunternehmen durch die Werbeallianz Admeira massiv in ihrem Entwicklungs- und Entfaltungsspielraum beeinträchtigt würden. Ist dies der Fall, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) der SRG die Teilnahme verbieten oder ihr zumindest Auflagen machen.

Das Uvek hat bereits im Februar einen Antrag der Verleger abgelehnt und so eine aufschiebende Wirkung des Starts der operativen Tätigkeit von Admeira im April 2016 verhindert. Die unbestrittene verstärkte Konkurrenz im Werbemarkt durch die SRG und Admeira wurde damals nicht als ausreichender Grund für eine Parteinahme befunden.

Im Oktober 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verleger und die privaten Medienunternehmen gerichtlich gegen Admeira vorgehen dürfen und die Sache wieder zurück ans Uvek geht (Werbewoche.ch berichtete). Dieser Entscheid konnte ans Bundesgericht weitergezogen werden und von dieser Möglichkeit hat die SRG jüngst Gebrauch gemacht (Werbewoche.ch berichtete). (hae)

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