Uni-Berichte der Weltwoche: Jetzt geht es ins Beweisverfahren

Zwei Parteien, zwei Perspektiven: Bei der Artikelserie in der Weltwoche handle es sich um «unverantwortlichen Journalismus», sagte der Anwalt der beiden Uni-Professoren am Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Der Anwalt der Zeitschrift spricht indes von «gerechtfertigtem Journalismus». Die beiden Professoren Philipp Sarasin und Svenja Goltermann haben eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Weltwoche und deren Journalisten Philipp Gut eingereicht. Im Zivilverfahren verlangen die beiden bei der Universität Zürich angestellten Historiker unter anderem eine Genugtuung in einer vor Gericht nicht bezifferten Höhe (Werbewoche.ch berichtete). Zudem sollen verschiedene in der Weltwoche erschienene Artikel im Internetarchiv gelöscht, dafür das Urteil, das dereinst gefällt wird, in der Zeitschrift publiziert werden.

In der Weltwoche wurde ab Oktober 2014 die These vertreten, dass Professor Sarasin seiner Geliebten Goltermann zu einer Stelle an der Uni verholfen haben soll. Er sei während des Auswahlverfahrens in den Jahren 2009 bis 2011 nicht in den Ausstand getreten. Die Weltwoche schrieb von «Beziehungskorruption». Die beiden Professoren gaben an, erst 2013, also lange nach dem Berufungsverfahren, ein Paar geworden zu sein.

Der Anwalt der Professoren wies am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich auf 19 Artikel in 14 Ausgaben hin: Er sprach von «beispiellosem, unverantwortlichem Journalismus». Von den Anschuldigungen sei nichts wahr. Es gebe keinen Beweis, welcher die Artikel bestätigen würde. Sieben verschiedene Quellen Von einem «gerechtfertigten Journalismus» sprach hingegen der Verteidiger des Journalisten. Philipp Gut habe demnach sieben verschiedene Informanten, die teilweise aus dem Uni-Umfeld stammen würden. Diese würden die These bestätigen.

Erwartungsgemäss kündigte der Anwalt aber an, dass sich Gut auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis berufen und die Namen nicht preisgeben wird. Das Gericht klärt nun ab, ob Zeugen befragt werden sollen. Wann mit einem Entscheid in diesem Zivilverfahren zu rechnen ist, ist offen. Im Herbst steht vor dem Zürcher Bezirksgericht in der selben Causa ein Strafverfahren an: Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem wegen übler Nachrede eine Anklage erhoben. (SDA)

Weitere Artikel zum Thema