UBI weist Beschwerde von Ecopop gegen RTS ab

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde der Vereinigung Ecopop gegen das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS abgewiesen. Ecopop hatte die Berichterstattung im Vorfeld der eidgenössischen Wahlen kritisiert.

Ecopop rügte, die kleinen, noch nicht im Parlament vertretenen Gruppierungen seien benachteiligt worden. Die UBI kam bei ihren Beratungen jedoch zum Schluss, dass auch konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter bei Wahlsendungen nicht zur absoluten Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen verpflichtet sind.
Eine unterschiedliche Behandlung von Parteien aufgrund von transparenten und nicht-diskriminierenden Kriterien sei erlaubt, teilte die UBI am Donnerstag mit. Zudem seien noch nicht im Parlament vertretene Gruppen wie Ecopop bei RTS im Rahmen eines speziellen Sendegefässes berücksichtigt worden. Die UBI wies die Beschwerde daher mit 8 zu 1 Stimmen ab.
Beschwerde gegen Radio Top gutgeheissen
Gutgeheissen hat die UBI hingegen eine Beschwerde gegen einen Bericht von Radio Top über das Strassenfest „Veganmania“ in Winterthur. Darin kritisierten die Jungen Grünen Zürich die Teilnahme von zwei aus ihrer Sicht fragwürdigen Organisationen am Fest. Eine Vertreterin warf dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) antisemitische und rassistische Tendenzen vor.
Weil der VgT dazu im Beitrag nicht Stellung nehmen konnte, wurde aus Sicht der UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die UBI hiess die Beschwerde mit 8 zu 1 Stimmen gut. Die Redaktion von Radio Top hat den Beitrag bereits freiwillig aus dem Online-Archiv gestrichen und dem VgT Gelegenheit zu einer Gegendarstellung eingeräumt, wie die UBI schrieb.
Ebenfalls gutgeheissen hat die UBI mit 6 zu 3 Stimmen eine Beschwerde gegen die Sendung «Il Quotidiano» des italienischsprachigen SRG-Fernsehens RSI. Auch hier wurde bei einem Beitrag über den Automobilsalon in Genf das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Beschwerden gegen «Rundschau» abgewiesen
Einstimmig abgewiesen hat die UBI Beschwerden gegen zwei im Mai ausgestrahlte Beiträge der SRF-Sendung «Rundschau». Es ging dabei um einen Bericht mit anschliessendem Studiogespräch über die Rasergesetzgebung sowie um einen Beitrag über die öffentliche Zugänglichkeit von Seeufern.
«Die festgestellten Mängel betrafen Nebenpunkte, welche die freie Meinungsbildung des Publikums nicht verunmöglichten», schreibt die UBI. Die Beiträge seien aufgrund der im Wesentlichen korrekt vermittelten Fakten und der transparenten Darstellung sachgerecht. (SDA)
 

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