Neue Internet-Domain .swiss: Rechte sichern?

Ab dem 7. September 2015 gibt es die neue Domain .swiss. Braucht man eine solche? Was passiert mit der bisherigen Domain .ch? Wie sichert man sich die neue Domain? Wenn man nichts tut, wird einem dann die eigene Marke von Domain-Grabbern geklaut? Die Werbewoche klärt auf.

Ab dem 7. September 2015 gibt es eine neue auf die Schweiz bezogene Internet-Domain: .swiss (z.B. www.werbewoche.swiss). Die bisherige Länder-Domain .ch bleibt jedoch unverändert bestehen. Wer also bereits eine .ch-Adresse hat, muss nichts unternehmen. Wofür braucht es denn auch noch eine .swiss-Adresse?

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist der Meinung, dass die Domain .swiss, im Gegensatz zur Domain .ch, eindeutig der Schweiz zugeordnet werde. Die Domain .ch werde oft mit China verwechselt, weshalb .swiss ein geeigneteres Marketinginstrument bzw. Label für die Schweizer Community sei.

Um insbesondere das missbräuchliche Domain-Grabbing mindestens bei der Einführung der neuen Domain .swiss zu verhindern, können in einer ersten Phase vom 7. September 2015 bis zum 9. November 2015 lediglich Inhaber von Schweizer Marken und anderen in der Schweiz gesetzlich geschützten Kennzeichen, insbesondere Firmen, Inhaber ausländischer Marken, die sich im Trademark Clearinghouse registriert haben sowie öffentliche Körperschaften, insbesondere Städte und Gemeinden, einen Antrag auf Registrierung einer .swiss-Domain stellen, und zwar für ihre Marke, ihre Firma, ihren Gemeindenamen usw. Dabei gilt während dieser ersten Phase das bei Domain-Namen sonst übliche Prinzip «first come, first served» nicht. Es gilt das nach Gesetz und Verordnung bessere Recht. Das bedeutet, dass während dieser ersten Phase für diese erste Gruppe keine besondere Eile besteht. Jedoch ist zu beachten, dass, sollten mehrere Gesuche für den gleichen Domain-Namen gleichzeitig bestehen, eine im Trademark Clearinghouse eingeschriebene Marke bevorzugt wird. Dies gilt aber nur für die erste Phase bis zum 9. November 2015. Darüber hinaus hat aber ein Eintrag einer Marke im Trademark Clearinghouse auch den Vorteil, dass man von dort eine Information erhält, wenn irgendwo auf der Welt jemand die eigene Marke als generischen Domain-Namen registrieren will, wie z.B. unter .com, .org, .net, aber auch neuen wie .web, .sport, .marketing usw.

Ab dem 11. Januar 2016 soll es dann jedermann möglich sein, seine Internet-Adresse unter der neuen Domain .swiss registrieren zu lassen. Jedoch ist noch offen, wie zu diesem Zeitpunkt Privatpersonen und nicht im Handelsregister registrierte Einzelunternehmen zu einer Domain .swiss kommen werden und welche Kriterien das Bakom anwenden wird. Da scheint die Planung offenbar rollend zu sein…

Aber auch sonst sind die Antworten auf wichtige Fragen kurz vor dem Start der Vergabe der neuen Domain .swiss noch nicht öffentlich bekannt. So wird erst kurz vor dem 7. September 2015 auf der entsprechenden Website des Bakom Dot.swiss bekannt gegeben, bei welchen akkreditierten Registraren (z.B. Switchplus.ch) eine Internet-Adresse unter der Domain .swiss beantragt werden kann und was die Reservierung der Adresse überhaupt kosten wird.

Immerhin lässt sich im Moment sagen, dass die Gebühren basierend auf dem Grossistenpreis des Bakom von 90 Franken pro Jahr wohl im Verhältnis zu allfälligen späteren Rechtsstreitigkeiten mit Domain-Grabbern oder anderen, die sich die eigene Marke oder Firma unter den Nagel reissen, bedeutend günstiger sein werden, sodass es sich lohnt, in der Sache aktiv zu werden, allenfalls mit dem eigenen Rechtsdienst oder mit einem externen Markenanwalt Kontakt aufzunehmen und sich die Rechte zu sichern, auch wenn ein Unternehmen aktuell keine konkrete Verwendung für die neue Domain .swiss hat.

Ueli Grüter, LL.M., Rechtsanwalt, Grüter Schneider & Partner AG, Zürich/Luzern, ist Dozent für Kommunikationsrecht an der Hochschule Luzern (www.hslu.ch) sowie Co-Herausgeber des Buches kommunikationsrecht.ch. Gsplaw.ch

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