Fall Giroud: Impressum erhebt Zensurvorwurf

Impressum verurteilt das dem Westschweizer Radio- und Fernsehen vorsorglich auferlegte Verbot, zwei Berichte zur Affäre Giroud auszustrahlen, als Zensur. Der Entscheid der Justiz bedeute eine schwere Verletzung der Informationsfreiheit.

Das Bezirksgericht Sitten hatte dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) am Montagabend als vorsorgliche Massnahme die Ausstrahlung von zwei Reportagen über den Walliser Weinhändler Giroud untersagt. Impressum zeigte sich am Dienstag in einer Mitteilung empört über diesen Entscheid der Justizbehörden. Der Fall sei umso gravierender, als es sich bereits um die zweite Zensurmassnahme gegenüber RTS innerhalb von drei Montane handle. Impressum bezeichnete es zudem als schockierend, dass das Gericht diesmal sogar das Recht auf Anhörung verletzt habe. Der Richter habe RTS nicht einmal angehört, bevor es dem von Giroud Vins verlangten Ausstrahlungsverbot stattgegeben habe. Bereits im Februar hatte die Walliser Justiz das Westschweizer Radio und Fernsehen angewiesen, einen Artikel auf der Internetseite zurückzuziehen. RTS hatte damals angeblich über unerlaubt gemischte Weine des Weinhändlers berichtet. RTS legte Berufung gegen den Entscheid ein. Das Verfahren ist zurzeit noch hängig. RTS erklärte am Montagabend, es werde das Ausstrahlungsverbot respektieren. Gleichzeitig kündigte der Sender aber an, von allen möglichen legalen Wegen Gebrauch zu machen.

Dominique Diserens, Zentralsekretärin von Impressum, zeigte sich am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA überzeugt, dass das Bezirksgericht im jüngsten Fall sowohl das öffentliche Interesse als auch das Recht auf Anhörung verletzt habe. «Dieser Entscheid ist eine Verletzung der Europäischen Konvention über die Menschenrechte, der in Strassburg zerhackt würde», sagte Diserens. (SDA)

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