Bundesgericht mildert Sanktion gegen Journalisten

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Journalisten für die vorzeitige Veröffentlichung eines Urteils zu streng bestraft. Das Bundesgericht hat Markus Felber von der NZZ und Thomas Hasler vom Tages-Anzeiger Recht gegeben und es bei einer Verwarnung belassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hatte den bei ihm hauptberuflich akkreditierten Journalisten am späten Nachmittag des 10. April 2012 per E-Mail ein börsenrelevantes Urteil zugestellt. Die Sperrfrist für die Veröffentlichung des Urteils in den Medien wurde auf sieben Uhr am Morgen des nächsten Tages festgelegt. Verschiedene Journalisten machten das Gericht in der Folge darauf aufmerksam, dass mit diesem Embargo die Printmedien gegenüber den elektronischen Medien benachteiligt würden. Letztere könnten bereits am 11. April ab sieben Uhr morgens über das Urteil berichten. Die Zeitungen müssten dagegen einen Tag zuwarten, da ihre Ausgaben schon vor sieben Uhr erhältlich seien.

Markus Felber von der NZZ und sein Kollege Thomas Hasler vom Tages-Anzeiger entschieden sich deshalb in Absprache mit ihren Redaktionen dafür, ihre Texte bereits in der Ausgabe vom 11. April erscheinen zu lassen.

Herabstufung unverhältnismässig

Diese bewusste Missachtung der Sperrfrist sanktionierte das Gericht gegenüber den zwei Journalisten mit einer Herabstufung bei der Akkreditierung für die Dauer von sechs Monaten: Anstatt die Urteile wie bis anhin ein paar Tage vor der Veröffentlichung zu erhalten, sollten ihnen die Entscheide nur noch kurzfristig zugestellt werden. Felber und Hasler gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihre Beschwerden nun teilweise gutgeheissen und es bei einer blossen Verwarnung belassen hat. Laut den Richtern in Lausanne wäre die von den St. Galler Kollegen ausgesprochene Sanktion unverhältnismässig.

Es handle sich nicht um einen gravierenden Fall und es seien weit schwerwiegendere Verstösse denkbar. Zudem hätten die beiden Betroffenen das Informationsreglement zum ersten Mal verletzt. Es könne nicht darum gehen, an ihnen ein Exempel zu statuieren. Schliesslich hätten sie die Sperrfrist, welche die Interessen der Printmedien nicht genügend berücksichtigt habe, nur geringfügig missachtet.

Laut Rocco Maglio, Kommunikationsverantwortlicher des Bundesverwaltungsgerichts, wird das Gericht nun die generelle Handhabung beim Festlegen sowie beim Bruch von Sperrfristen prüfen. Mit den akkreditierten Medienschaffenden sei das Gericht regelmässig in Kontakt und prüfe bei der Festsetzung der Sperrfristen auch deren Wünsche. Anzumerken sei allerdings, dass sich die Bedürfnisse der verschiedenen Medien nicht immer treffen würden. (SDA)

Teaserbild: Bundesgericht Bger.ch
 

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