Presserat heisst Beschwerde gegen Zentralschweiz am Sonntag gut

Im September 2011 hat die Zentralschweiz am Sonntag in ihrer Zuger Ausgabe detailliert über die neue Wohnung des russischen Milliardärs Viktor Vekselberg in Zug berichtet. Damit hat sie nach Ansicht des Schweizer Presserates dessen Privatsphäre verletzt.

Der Bericht vom 18. September enthielt Angaben über Strasse, Grösse, Ausstattung und Preis (5,5 Mio. Franken) von Vekselbergs neuer Wohnung in Zug; illustriert war er mit einem Bild der Baustelle. Am 26. September beschwerte sich Vekselbergs Anwalt beim Presserat. Mit dem Bericht sei die Privatsphäre und damit die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten» verletzt worden.

Die Redaktion stellte sich auf den Standpunkt, Vekselberg sei eine öffentliche Person und habe den Umzug nach Zug selbst kommuniziert. Die Frage, welche Wohnungen Personen der Zeitgeschichte beziehen, sei mit Blick auf Themen wie Wohnungsnot, Immobilienpreise und Pauschalbesteuerung von öffentlichem Interesse. Zur Nennung der Adresse meinte die Zeitung, im kleinräumen Zug sei der Wohnort von Prominenten auch ohne Zeitungsartikel bekannt.

Nennung der Strasse aussergewöhnlich

Der Presserat hingegen ist in seinem am Dienstag publizierten Entscheid der Ansicht, die Nennung einer privaten Adresse in einem Medienbericht sei aussergewöhnlich und selbst dann geeignet, die Privatsphäre zu verletzten, wenn eine identifizierende Berichterstattung zulässig sei. Der Zugriff werde wesentlich erleichtert und berge die Gefahr unerwünschter Reaktionen. Zwar sei die Hausnummer nicht genannt worden, heisst es weiter, doch mit den Angaben zur Strasse, zum Namen der Überbauung und mit dem Bild des Rohbaus sei die Adresse auch für diejenigen einfach herauszufinden, denen sie nicht ohnehin bekannt sei. Und um die angegebenen Themen zu erörtern, sei es nicht nötig, den Namen der Strasse zu nennen.

Der Presserat kommt daher zum Schluss, dass die Nennung der Strasse und die Veröffentlichung des Bildes unverhältnismässig war und die Privatsphäre verletzt. Die Beschwerde wurde damit gutgeheissen. (SDA)
 

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