Sonntag-Journalist am Bundesstrafgericht freigesprochen

Ein Journalist der Zeitung Sonntag hatte, gestützt auf ein vertrauliches Fedpol-Dokument, Bundesanwalt Erwin Beyeler belastet. Das Bundesstrafgericht hat nun den vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen.

Der stellvertretende Sonntag-Chefredaktor Sandro Brotz hatte in dem Artikel vom 11. Juli 2010 über die Verstrickung von Noch-Bundesanwalt Erwin Beyeler im Fall des ominösen Informanten Ramos berichtet, der in der Affäre Holenweger eine Rolle spielte. Dabei stützte er sich gemäss SDA auf ein ihm zugespieltes und als vertraulich klassifiziertes Dokument des Bundesamtes für Polizei Fedpol. Aus dem fraglichen Aktenstück sollte hervorgehen, dass Beyeler als früherer Chef der Bundeskriminalpolizei bei der Verpflichtung des Ex-Drogenbarons Ramos involviert gewesen sei.

In der Folge erstattete das Fedpol Anzeige gegen den Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu auferlegte ihm im vergangenen Februar mittels Strafbefehl 500 Franken Busse sowie 220 Franken Gebühren. Nun hat das Bundesstrafgericht Brotz, nach seiner Einsprache, am Donnerstag vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen freigesprochen. Brotz erhält eine Entschädigung von 9‘890 Franken. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden

Die Redaktion vom Sonntag nahm gemäss SDA mit Befriedigung Kenntnis vom Freispruch für Sandro Brotz vor dem Bundesstrafgericht. Man begrüsse, dass aufgrund dieses Freispruchs der pressefeindliche Artikel 293 StGB weiter unter Druck komme, heisst es in einem Communiqué. Zurzeit seien politische Vorstösse hängig, Journalisten künftig wegen der Veröffentlichung vertraulicher Dokument nicht mehr zu kriminalisieren.
 

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