Bundesrat will «Service Public» nicht genauer definieren

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass im Gesetz ausreichend festgelegt ist, welche Leistungen die SRG zu erbringen hat. Eine weitergehende Definition von «Service Public» hält er nicht für sinnvoll, wie er in seiner Antwort auf eine Motion schreibt.

Der Zürcher FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger möchte den Bundesrat mit der Motion beauftragen, die durch Gebühren finanzierten Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Funktion privater Anbieter zu definieren. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der geräteunabhängigen Radio- und TV-Gebühren müsse für die Gebührenzahler klar sein, welche Leistungen mit Gebührengeldern finanziert würden und welche nicht, begründet Leutenegger den Vorstoss.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion abzulehnen. Die Leistungen der SRG seien im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen umschrieben, hält er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest. Konkretisiert werde der Leistungsauftrag in der Konzession. Dort werde die Anzahl und Art der Radio- und Fernsehprogramme sowie der Umfang des übrigen Angebots definiert, zu dem auch der Online-Auftritt der SRG gehöre. Qualitative Anforderungen seien ebenfalls festgelegt. Damit seien die Service-Public-Leistungen genügend definiert und gegenüber kommerziellen Angeboten abgegrenzt, schreibt der Bundesrat. Bei der letzten Gesetzesrevision habe das Parlament intensiv über den Detaillierungsgrad diskutiert und sei zum Schluss gekommen, dass eine Regelung bis ins letzte Detail nicht sachgerecht wäre. Die Medien könnten ihre gesellschaftliche und staatspolitische Funktion nur erfüllen, wenn sie über hinreichenden Freiraum verfügten, hält der Bundesrat fest. Daran ändere auch der Systemwechsel bei der Gebührenpflicht nichts.

Dass künftig auch jene Radio- und TV-Gebühren bezahlen sollen, die kein Empfangsgerät besitzen, begründet der Bundesrat damit, dass die Programme per Computer konsumiert werden können. Er hält weiter fest, die Leistungen des Mediensystems für die demokratische Meinungsbildung seien im Interesse aller – unabhängig davon, ob sie Programme konsumierten. Die Umstellung auf die geräteunabhängige Abgabe ziele ausserdem nicht darauf ab, die Einnahmen zu steigern. (SDA)
 

Weitere Artikel zum Thema