Presserat tadelt Basler Zeitung

Die Basler Zeitung BAZ hat in einem Artikel über das umstrittene Google Street View verfügbare Informationen von Datenschützer Hanspeter Thür nicht berücksichtigt. Der Presserat hiess eine Beschwerde von Thür deshalb teilweise gut

Thür legte seine Beschwerde gegen die BAZ wegen dem Artikel mit dem Titel «Getrübter Blick auf Googles Street View/Die Kritik am neuen Online-Angebot entwickelt sich immer mehr zur Datenschutzposse» ein. Thema waren mögliche Ungereimtheiten von Street View mit den geltenden Datenschutzrichtlinien, auf welche längst unter anderem kantonale Datenschützer hingewiesen hätten. Darin wurde Thür vorgeworfen, er habe sich lange seltsam passiv verhalten. Weil in dem Artikel verfügbare Informationen von Thür nicht berücksichtigt wurden, hiess der Presserat eine Beschwerde teilweise gut, wie das Gremium am Freitag mitteilte.
Die BAZ schrieb eine Reihe von Artikeln zu diesem Thema. In einem davon kritisierte die Vereinigung der Schweizer Datenschutzbeauftragten Privatim die von Google ergriffenen Anonymisierungsmassnahmen und Thürs Haltung. Da Thür bei Erscheinen dieses Artikels in den Ferien weilte, forderte er nach seiner Rückkehr, sich zu den erhobenen Vorwürfen äussern zu können. Er schlug der Zeitung vor, eine von ihm bereits verfasste Klarstellung zu veröffentlichen. Wenige Tage später erschien in der BAZ ein Interview mit Thür. Und eine Woche später wurden die Vorwürfe der Passivität gegen Thür erhoben, worauf dieser erst bei der Chefredaktion und nach abschlägiger Antwort beim Presserat vorstellig wurde.
Das Presseratspräsidium hiess nun die Beschwerde teilweise gut. Die BAZ hätte im Artikel verfügbare Informationen berücksichtigen müssen und verweist auf das Dementi des Eidgenössischen Datenschützers, das «in angemessener Weise» in den Bericht hätte einfliessen müssen. Nicht verletzt habe die BAZ hingegen die anderen Richtlinien.

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