Grosser Rat BE: Keine redaktionellen Artikel in amtlichen Anzeigern

Der Grosse Rat Bern hat mit einer Änderung des Gemeindegesetzes beschlossen, dass redaktionell aufbereitete Artikel und Kommentare in amtlichen Anzeigern untersagt sind.

Doch können Gemeinden in Beilagen oder im nichtamtlichen Teil des Anzeigers Informationen publizieren. Bereits am Dienstag beschloss der Grosse Rat die umstrittenen Bestimmung. Bei der Diskussion zu den Beilagen ging es vor allem um die Konkurrenz zu den bezahlten Tageszeitungen. Der Rat lehnte gemäss SDA einen Antrag, wonach die amtlichen Anzeiger keine losen Beilagen enthalten darf, mit 105 zu 26 Stimmen ab.
Gegen den Willen der Regierung beschloss der Grosse Rat, dass die Behörden von Kanton und Bund oder die Landeskirchen künftig für ihre Publikationen bezahlen müssen. Die Verlautbarungen mussten bisher gratis publiziert werden. Am Mittwoch verabschiedete der Rat das Gesetz, ohne weitere Debatte, mit 105 zu 12 Stimmen.

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