Berner Amtsanzeiger werden unterhaltender

In den Amtsanzeigern im Kanton Bern sollen künftig unterhaltende Beiträge wie Kochrezepte oder Kreuzworträtsel erlaubt sein. Damit hat die vorberatende Grossratskommission einen unglücklich formulierten Gesetzesartikel entschärft.

Das Gemeindegesetz, in dem unter anderem das Anzeigerwesen geregelt wird, war bereits in der Januarsession Thema im Berner Kantonsparlament. Dieses tat sich schwer mit der Frage, ob die Amtsanzeiger künftig redaktionelle Beiträge publizieren dürfen. Schliesslich blieb es beim Verbot. Allerdings müsse die entsprechende Gesetzespassage neu formuliert werden, verlangte das Parlament. Die Formulierung schiesse nämlich weit über das Ziel hinaus, so dass selbst Kreuzworträtsel oder ähnliche unterhaltende Beiträge künftig nicht mehr erlaubt wären.
Dieser Neuformulierung hat sich nun die Kommission angenommen, wie aus einer Mitteilung des Kantonsparlaments vom Freitag hervorgeht. Für die zweite Lesung des Gesetzes im März schlägt sie nun vor, dass redaktionell aufbereitete, meinungsbildende Texte und Kommentare im nichtamtlichen Teil der Anzeiger unzulässig sind. Verboten seien auch übrige Textbeiträge und Inserate, die die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdeten sowie diskriminierend oder unsittlich sind. Ausdrücklich zulässig sind im nichtamtlichen Teil unterhaltende Beiträge, wie Kreuzworträtsel, Cartoons, Veranstaltungshinweise, Freizeittipps oder Publireportagen.

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