Schawinskis Radio AG reicht Rekurs gegen Konzessionsentscheid im Aargau ein

Die Radio AG, die sich für eine UKW-Konzession im Aargau beworben hatte, reicht gegen den Entscheid des UVEK zu Gunsten von Radio Argovia Rekurs ein. Gegenüber der Werbewoche sagt Roger Schawinski, er rechne sich «sehr gute Chancen» aus. Das Bakom habe das wichtige Kriterium Medienvielfalt viel zu wenig berücksichtigt.

Die Radio AG hat beim Bundesverwaltungsgericht Rekurs gegen den Radio-Entscheid des UVEK im Kanton Aargau eingereicht. Roger Schawinskis Radioprojekt Radio AG, das sich um eine UKW-Konzession beworben hatte, ging leer aus; die Konzession wurde wiederum an Radio Argovia erteilt, das im Besitz der AZ Medien ist. Diese betreibe zudem mit der Mittelland-Zeitung die einzige grosse Tageszeitung des Kantons sowie mit Tele M1 das einzige Fernsehen und besitze so ein faktisches Medienmonopol, schreibt die Radio AG in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Aufgrund der Analyse der Konzessionsbegründung des Bakom rechnet sich Radio-AG-Mitbegründer Roger Schawinski mit dem Rekurs «sehr gute Chancen» aus, wie er gegenüber der Werbewoche sagte. In der Begründung des Bakom sieht er «einen Haufen Widersprüche», so etwa, dass beim Kriterium Verbreitung (technische Erschliessung des Versorgungsgebiets) das Konzept von Radio AG an einer Stelle als «realistisch» bezeichnet wird, an anderer jedoch steht, Radio Argovia schneide besser ab. «Zudem sind in der Begründung plötzlich Bewertungskriterien aufgetaucht, die so in der Ausschreibung nicht drin waren», sagt Schawinski.
Groteske Praktiken von Radio Argovia
Roger Schawinski hält jedoch insbesondere das Kriterium Meinungsvielfalt für untergewichtet. «Wir glauben, dass die Meinungsvielfalt in einer Konzessionsregion das wichtigste Kriterium ist, und dass es im Aargau viel zu wenig berücksichtigt wurde.» Dass Radio Argovia den zweiten Radiokonzessionär im Kanton, den Spartensender Kanal K, bezahlt, um im Aargauer Radiogeschäft das Werbemonopol zu haben, hält Schawinski in diesem Zusammenhang für «grotesk». «Dass dies bezüglich der Meinungsvielfalt etwas Positives sein soll, leuchtet mir nicht ein.»
Ob er bei der Verfassung des Konzessionsbegehrens, insbesondere bei der Qualitätssicherung und beim Ausbildungskonzept, vielleicht zu sehr auf seinen guten Namen statt auf harte Fakten gesetzt habe, meinte Schawinski: «Das sind harte Fakten, härtere jedenfalls als nebulöse Versprechungen über zukünftige Qualitätskontrollen. Aber da offenbar solche Konzepte gewünscht wird, haben wir diese nachgeliefert, und zwar handfeste.» Dabei halte nicht nur er die Qualitätssicherung und die Ausbildungskonzepte teils für nebulöse Versprechungen. «Argovia wurde sogar vom eigenen (Aargauer) Regierungsrat wegen der mangelhaften Qualität kritisiert.»
Die Begründung des Bakom
Das zum UVEK gehörende Bundesamt für Kommunikation (Bakom) begründete in seinem Schreiben den Konzessionsentscheid insbesondere mit dem in der Konzessionsbewerbung geschilderten, überlegenen Qualitätssicherungssystem sowie dem besseren Ausbildungskonzept von Radio Argovia. Auch bei der Verbreitung schneide Argovia besser ab als die Radio AG, schrieb das Bakom am 31. Oktober 2008 in seiner Begründung (siehe Verfügung).

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