Einigung zwischen der SRG und ihren Mitarbeitern: Neuer GAV steht

Die SRG und das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Für die Mitarbeitenden der SRG gilt künftig die Jahresarbeitszeit.

Die SRG und das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Für die Mitarbeitenden der SRG gilt künftig die Jahresarbeitszeit.
Die Verhandlungen über den neuen GAV dauerten rund anderthalb Jahre. Ende letzten Jahres stockten die Gespräche, da sich die Parteien in Punkto Jahresarbeitszeit nicht einigen konnten. Im gegenseitigen Einverständnis wurde damals der alte Vertrag um ein Jahr verlängert und die Verhandlungen wurden weitergeführt.
Wie die SRG am Mittwoch mitteilte, haben die Sozialpartner nun gemeinsame Lösungen erarbeitet. Laut SSM-Zentralsekretär Stephan Ruppen wurde etwa festgeschrieben, dass Minuszeiten nicht übertragen werden. Wenn also die SRG einen Mitarbeiter weniger als die vorgesehene Arbeitszeit einsetzt, gehen die Ende Jahr zu wenig geleiteten Stunden zu Lasten der SRG, erklärte Ruppen auf Anfrage der SDA. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und gilt für vier Jahre. Ihm unterstellt sind rund 5’000 Mitarbeitende.

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