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Comlot reicht Strafanzeige gegen Coop ein
Die Lotterie- und Wettkommission Comlot hat am Dienstag gegen den Grossverteiler Coop Strafanzeige eingereicht. Grund ist das Gewinspiel Big Win, bei dem Kunden Einkaufsgutscheine im Wert von einer Million Franken gewinnen können.

Die Behörde unterstellt dem Spiel einen Kaufzwang, weil nur mitmachen kann, wer eine Supercard besitzt und mindestens für 20 Franken einkauft. Zwar gibt es Möglichkeiten zur Gratis-Teilnahme, doch sind die Bedingungen hierfür aus Sicht der Comlot viel zu kompliziert.
Big Win sei eine illegale Lotterie, schreibt Comlot in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur sda. Das Sekretariat habe darum bei der zuständigen Staatsanwaltschaft im Kanton Basel-Stadt Strafanzeige eingereicht.
Bei Coop hiess es am Dienstag auf Anfrage, dass der Detailhändler bis anhin von der Comlot noch nichts gehört habe, weshalb unklar sei, was diese im Detail am Gewinnspiel beanstande. Ohne die konkrete Vorwürfe zu kennen sei das Unternehmen auch nicht in der Lage, Stellung zu beziehen.
Nichtsdestotrotz nimmt Coop die Mitteilung über eine angebliche Strafanzeige nach eigenen Angaben mit Gelassenheit zur Kenntnis. Das Gewinnspiel Big Win sowie sämtliche Werbemittel dazu seien mehrfach juristisch geprüft worden. Der Grossverteiler ist deshalb nach wie vor der Überzeugung, sich im legalen Bereich zu bewegen. (SDA)
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Marketing & Kommunikation
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